Was ist der Energieausweis?
Der Energieausweis (auch Energiepass genannt) kann
als „Typenschein“ Ihres Hauses gesehen
werden und dient als Nachweis über die Energieeffizienz
von Wohngebäuden für Mieter.
Die Grundidee für den Energieausweis ist die
Umsetzung des Kyoto-Protokolls – zur Senkung
der Treibhausgase. Der Energieausweis weist die
Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden aus. Die
EG-Richtlinie 2002/91/EG schreibt diese ab Januar
2006 für alle Mitgliedsstaaten vor. Der Energieausweis
zeigt die veranschlagte Gesamtenergieeffizienz eines
Gebäudes auf der Grundlage von Bedarfsrechnungen
auf. Auf dieser Basis kann die tatsächlich
verbrauchte Energiemenge errechnet werden.
Der Energieausweis zeigt Einsparungspotentiale auf,
gibt Überblick über den Stand der Technik
der Immobilie, ermöglicht Vorschläge über
Verbesserungsmaßnahmen (z. B. Modernisierungsvorschläge)
und ermöglicht in Hinsicht auf den Energiebedarf
einen objektiven Vergleich von Gebäuden.
Die Gültigkeitsdauer eines Energieausweises beträgt
10 Jahre ab Ausstellungsdatum.
Wer benötigt den Energieausweis?
Bauherren, Mieter, Käufer und Eigentümer
Hinweis: In einigen Fällen bei Neu- und Zubauten
und umfassender Sanierung benötigen Sie den
Energieausweis um die jeweiligen Landesförderungen
zu erhalten.
Arten des Energieausweises
Es gibt zwei Ausführungen des Energieausweises
- einerseits für Wohngebäude andererseits
für nicht-Wohngebäude (Lagerhallen, Kirchen,
Bauernhöfe, …). Weiters wird der Energieausweis
in zwei unterschiedlichen Varianten ausgestellt:
Energieausweis klein:
Auswertung der Energieeffizienz und des Heizwärme-
und Endenergiebedarfs
Energieausweis groß:
Auswertung der Energieeffizienz, des detaillierten
Heizwärme- und Endenergiebedarfs, Auswertung
der Gebäudegeometriedaten, U-Wert Ermittlung
(früher K-Wert-Ermittlung genannt), Diagrammerstellung
der spezifischen Wärmeverluste, Einzelbauteilnachweis,
Aufnahme der Wärmeerzeuger (Heizungsanlagen,
Warmwasserbereiter, Lüftungsanlagen, …)
Aufwandszahlen sowie Energiebilanzwerte, Erstellung
eines Energiegutachtens zur Dämmung, Modernisierung,
usw.
Was sagt der Energieausweis aus?
Der Energieausweis für Wohngebäude informiert
über:
- die Gebäudedaten (Grundfläche, beheiztes
Volumen, usw.)
- die Klimadaten (Region, Heiztage, usw.)
- den Wärme- und Energiebedarf (Heizwärmebedarf
– HWB – vom Heizsystem in die Räume
abgegebene Wärmemenge, die benötigt wird,
um während der Heizsaison bei einer standardisierten
Nutzung eine Temperatur von 20 Grad Celsius zu erhalten),
- den Heiztechnikenergiebedarf (HTEB – Energiemenge,
die bei der Wärmeerzeugung und –verteilung
verloren geht) und
- den Endenergiebedarf (EEB – Energiemenge,
die dem Energiesystem des Gebäudes für
Heizung und Warmwasserversorgung inklusiver notwendiger
Energiemengen für die Hilfsbetriebe bei einer
typischen Standardnutzung zugeführt werden
müssen)
und stellt die Energiekennzahl dar.
Vorsicht: Der Energiekennzahlen des erstellten Energieausweises
dienen ausschließlich der Information. Aufgrund
der idealisierten Eingangsparameter können
bei tatsächlicher Nutzung erhebliche Abweichungen
auftreten. (Die Daten basieren auf Ihren Informationen
und Daten) Insbesondere Nutzungseinheiten unterschiedlicher
Lage können aus Gründen der Geometrie
und der Lage hinsichtlich ihrer Energiezahlen von
den im Energieausweis angegebenen abweichen.
Wie komme ich zu einem Energieausweis?
Wir erstellen unseren Kunden den Energieausweis
ausschließlich für Wohngebäude in
Wien und Niederösterreich. Er entspricht den
Vorgaben der Richtlinie 6 „Energieeinsparung
und Wärmeschutz“ des Österreichischen
Instituts für Bautechnik in Umsetzung der Richtline
2002/91/EG über die Gesamtenergieeffizienz
von Gebäuden und des Energieausweis-Vorlage-Gesetzes
(EAVG), sowie nach OIB-Richtlinie 6 bzw. ÖNORM
B8110-5.
So gehen wir vor:
- Sie rufen uns an, wir vereinbaren einen gemeinsamen
Termin
- Sie bereiten folgende notwendige Unterlagen vor
= Bauplan (Einreichplan) mit Grundrissen, Ansichten
und relevanten Schnitten, Bemaßung von Fenster
und Türen (sollten diese Daten nicht vorhanden
sein, müssen wir das komplette Objekt vermessen)
= Informationen über verarbeitete Materialen
in den Außenwänden (Baumaterialen, Dämmungen,
Hinweise auf Hersteller wenn vorhanden)
- Wir kommen zu Ihnen vor Ort , erfassen Ihre Gebäudedaten
und Ihre Informationen, tragen diese in unsere Energieausweis-Software
ein und erstellen auf Basis dessen Ihren Energieausweis.
- Grundsätzlich dauert die Ausstellung eines
Energieausweises bei einem Einfamilienhaus ca. 2
Stunden.
Hinweis: In speziellen Fällen (z.
B. bei Mischbauweisen, unterschiedliche Fenster-
und Türmaterialen, usw.) müssen noch zusätzliche
Berechnungen durchgeführt werden die wir nicht
vor Ort vornehmen können. Daher besteht in
diesen Fällen die Möglichkeit, dass wir
Ihnen den Energieausweis erst nach einigen Tagen
per Post zuschicken können.
Info: „Energieausweis-Vorlage-Gesetz
– EAVG – Bundesgesetz über die
Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises beim
Verkauf oder bei der In-Bestand-Gabe von Gebäuden
und Nutzungsobjekten“ vom 4. Jänner 2003
Unsere Zusatzleistungen
Gebäudethermografie
Bei der Gebäudethermografie (Außen-
und Innenthermographie) mittels Einsatz unserer
Thermokamera erkennen wir Kältebrücken
sowie Leckagen und Schimmelbildung. Dadurch können
die Energieverluste im jeweiligen Objekt identifiziert
werden. Die erkennbaren Mängel können
genau lokalisiert und vom Professionisten behoben
werden.
Kosten für den Energieausweis
Wir erstellen ausschließlich den großen
Energieausweis, optional mit Einsatz unserer Thermografiekamera.
Die Kosten für einen Energieausweis
groß für Einfamilienhäuser
und mehrgeschoßige Wohngebäude bis
max. 300 m² betragen zwischen € 300
bis € 500. Inkl. MWSt. in Wien.
Für die Ausstellung des Energieausweises
in Niederösterreich kommen zusätzlich
noch Wegkosten hinzu. (auf Anfrage)
Die Kosten für den Einsatz
der Thermografiekamera für eine
Innen- und Außenthermografie inklusive Thermografie-Gutachten,
12 Infrarotbilder, Analyse der Wärme- und
Kältebrücken und Wegkosten in Wien betragen
ca. € 200 inkl. MWSt.
Die Kosten für zusätzliche
Vermessungsarbeiten – je
nach Aufwand.
Sachlage Energieausweis in Österreich
Österreich hat im Mai 2006 ein Bundesgesetz
über die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises
beim Verkauf oder der Vermietung von Gebäuden
und Nutzungsobjekten beschlossen. Die Landesgesetze
regeln die Vorschriften bei Neubau, Zubau und
umfassender Sanierung sowie alle Regeln über
Berechnung, Inhalt, Form und Ausstellerbefugnis.
Mit 1. Januar 2008 für Neubauten und mit
1. Januar 2009 für den Altbau wird der Energieausweis
in der gesamten Alpenrepublik zum Pflichtpapier,
im Bundesland Oberösterreich gibt es ihn
schon seit 1999 und mehr als 100.000 Energieausweise
wurden dort bereits ausgestellt. Aufgrund der
föderalistischen Gesetzeslage in Österreich
- Bau- und Energiegesetze unterliegen der Landesgesetzgebung
- wird es laut Bundesverfassung innerhalb Österreichs
keine einheitlichen Gesetze geben. Jedoch einigten
sich acht Bundesländer (Wien, Burgenland,
Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark,
Vorarlberg, Tirol und Kärnten) auf weitgehend
einheitliche Berechnungs-Standards. Salzburg wird
eigene Normen festlegen.
Die Ausstellerbefugnis in Österreich regelt
der jeweilige Landesgesetzgeber.